Deutsch

Ausländische Studienbewerber müssen in der Regel vor der Studienaufnahme die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder eine vergleichbare Prüfung wie z.B. TestDaF ablegen. Ein Zulassungsbescheid wird nur erteilt, wenn ein DSH Zeugnis oder ein vergleichbares Zeugnis vorliegt. Von der Prüfung freigestellt sind Austauschstudierende bis zu zwei Semestern.

Die DSH-Prüfung kann an der Universität Konstanz nicht mehr abgelegt werden.