Erläuterungen zur Ordnung für die Zusatzausbildung „Deutsch als Fremdsprache” an der Universität Konstanz
Ausbildungsvoraussetzungen
Als Adressaten sind in erster Linie Studierende des Faches Deutsch bzw. der Germanistik und/oder anderer fremdsprachlicher Fächer angesprochen. Das Ausbildungsangebot wendet sich aber auch an Nicht-Philologen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bestimmte Mittlerorganisationen wie z.B. der Deutsche Akademische Austauschdienst dazu übergegangen sind, vermehrt auch Fachlektorate für Jura, Wirtschaftswissenschaften u.a. auszuschreiben.
Im einzelnen gelten folgende Ausbildungsvoraussetzungen:
- Germanistik-Studierende müssen die Zwischenprüfung abgelegt haben oder bei BA-Studiengängen mindestens 4 Semester studiert haben.
- Studierende anderer fremdsprachlicher Fächer (z.B. Anglistik) oder sonstiger Fächer müssen ebenfalls die Zwischenprüfung abgelegt haben oder bei BA-Studiengängen mindestens 4 Semester studiert haben; außerdem müssen sie zwei germanistische Proseminare erfolgreich absolviert haben (sinnvolle Schwerpunkte: Gegenwartssprache oder -literatur, Text- oder Stilanalyse). Bei Nicht-Philologen wird die Vertrautheit mit den fachlichen Grundvoraussetzungen (z.B. Kenntnisse der grammatischen Terminologie) außerdem noch in einem Gespräch mit Lehrenden des Sprachlehrinstituts überprüft.
- Für ausländische Studierende findet zusätzlich eine Überprüfung der Sprachkompetenz statt. Es werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau des Kleinen Deutschen Sprachdiploms bzw. der Zentralen Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts vorausgesetzt.
An anderen Universitäten erworbene Leistungen können anerkannt werden, sofern sie mit den Anforderungen der Konstanzer Zusatzausbildung vergleichbar sind.
Vor Ausbildungsbeginn muss eine schriftliche Anmeldung beim Prüfungsvorsitzenden erfolgen, der das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen überprüft und bestätigt.
Inhalte der Zusatzausbildung
Die Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprache besteht aus fünf obligatorischen Bausteinen. Diese gliedern sich in zwei Blöcke und umfassen mindestens 16 SWS:
Block I: Grundlagen der Didaktik DAF | Block II: Anwendung und Vertiefung |
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1. Didaktik I: Einführungsveranstaltung (2 SWS) 2. Didaktik II: Ausgewählte Problembereiche (2 SWS) | 1. Vermittlung sprachlicher Strukturen (4 SWS) 2. Kommunikative Fertigkeiten (4 SWS) 3. Textarbeit und Landeskunde (4 SWS) |
Zum ersten Block gehören Veranstaltungen, die die Grundlagen der Didaktik Deutsch als Fremdsprache vermitteln (Didaktik I und II).
Zu Beginn der Zusatzausbildung wird eine Einführungsveranstaltung Didaktik I besucht. Im Vordergrund steht dabei die Erarbeitung von fremdsprachendidaktischen Grundlagen, wie z.B. Modelle des Fremdsprachenlernens, die Ableitung und Beschreibung von Lernzielen, verschiedene Vermittlungsmethoden und die Analyse von Unterrichtsphasen und Arbeitsformen.
Die Veranstaltung Didaktik II ist stärker ausgewählten Problembereichen gewidmet und setzt die Kenntnis der wichtigsten Grundlagen voraus. Mögliche Seminarthemen sind z.B. Lehrwerke und Lernmaterialien, Übungs- und Sozialformen, Wortschatzarbeit im DAF-Unterricht. Der Besuch dieser Veranstaltung sollte jedoch erst im Anschluss an die Einführungsveranstaltung erfolgen.
Im zweiten Block geht es vor allem um den unterrichtspraktischen Bezug (Anwendung und Vertiefung). Die entwickelten Modelle und Verfahren werden in parallelen Sprachkursen für ausländische Deutschlerner erprobt und anschließend ausgewertet. Zu unterscheiden sind im Block II drei Themenbereiche:
- Vermittlung sprachlicher Strukturen
Schwerpunkt der Veranstaltungen ist die didaktische Behandlung von Themen, wie sie sich aus den sprachlichen Lernbereichen des Deutschen als Fremdsprache ergeben, wie z.B. Grammatikvermittlung, Wortschatzarbeit, Ausspracheschulung. - Kommunikative Fertigkeiten
Im Vordergrund steht die Didaktik der Förderung der vier Fertigkeitsbereiche Hör-/Sehverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben, wobei die einzelnen Veranstaltungen jeweils einen Fertigkeitsschwerpunkt setzen. - Textarbeit und Landeskunde
In Veranstaltungen dieses Bereichs werden ausgewählte sprachliche Lernbereiche und kommunikative Fertigkeiten integrativ behandelt. Mögliche Seminarthemen sind z.B.: Literarische Texte im fremdsprachlichen Deutschunterricht, Landeskundedidaktik, Interkulturelles Lernen, Fachtexte im Unterricht.
Die jeweilige Zuordnung der Veranstaltungen aus dem Block II zu den drei Themenbereichen ist dem Veranstaltungsverzeichnis „Deutsch als Fremdsprache” des Sprachlehrinstituts zu entnehmen. Bitte beachten Sie außerdem, dass bei den 4 SWS umfassenden Veranstaltungen von Block II jeweils noch Hospitationen und Unterrichtsversuche in einem begleitenden Sprachkurs hinzukommen.
Der erfolgreiche Veranstaltungsbesuch wird jeweils nachgewiesen durch eine Klausur oder eine mündliche Prüfung oder eine schriftliche Hausarbeit.
Abschlussprüfung und Zertifikat
Die Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprache schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Die Anmeldung hierzu kann erfolgen, sobald alle Leistungsnachweise vorliegen. Es müssen also wenigstens die folgenden Veranstaltungsarten besucht worden sein:
- Block I
- Didaktik I (Einführungsveranstaltung)
- Didaktik II (Ausgewählte Problembereiche)
- Block II
- Vermittlung sprachlicher Strukturen
- Kommunikative Fertigkeiten
- Textarbeit und Landeskunde
Zum Zeitpunkt der Meldung zur Abschlussprüfung braucht das jeweilige Fachstudium noch nicht abgeschlossen zu sein. Allerdings wird das Zertifikat erst nach Abschluss des betreffenden Fachstudiums ausgehändigt.
Die Abschlussprüfung wird abgenommen von den an der Zusatzausbildung beteiligten Lehrkräften. Sie besteht aus einem etwa 30-minütigen Kolloquium. Gegenstand sind die Inhalte der o.g. Bausteine.
Nach bestandener Prüfung wird ein Zertifikat über den Erwerb der Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache ausgestellt. Es spezifiziert die Ausbildungs- und die Prüfungsleistungen, insbesondere auch die erworbene unterrichtsbezogene Qualifikation.
Nähere Auskünfte erteilt Anna Wessels-Vogel (Sprechstunde: Di 11-12 Uhr, Raum D 708, Tel.: 88-2423)